AGB

Teilnahmebedingungen für Auktionen

§ 1 Auktion

(1) Die EVENTUS Wirtschaftsberatung GmbH, Heinrich-Büssing-Ring 25 in 38102 Braunschweig (Veranstalter), veranstaltet im Zeitraum vom 14.06.2022 bis zum 30.06.2022 auf dieser Plattform eine Auktion für einen wohltätigen Zweck.

(2) Der gesamte mit der Auktion ersteigerte Erlös ist bestimmt für den Förderverein der Trilingualen Kita Magdeburg. Er kommt vollständig und ohne Abzug von Gebühren dem wohltätigen Zwecke zugute.


§ 2 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmer an der Auktion. Mit Abgabe seines ersten Gebots akzeptiert der Teilnehmer nachfolgende Teilnahmebedingungen.


§ 3 Teilnahmeberechtigung

(1) Zur Teilnahme an der Auktion berechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind sowie juristische Personen.

(2) Tritt eine Person als Vertreter einer juristischen Person auf, so muss er dazu seitens der Firma die Legitimation dazu haben (z.B. Geschäftsführer sein).


§ 4 Obliegenheiten

(1) Um an der Auktion teilzunehmen, ist eine Registrierung mit Vor- und Zuname, ggfs. Name der Firma (wenn die Firma als Teilnehmer auftritt), Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer erforderlich.

(2) Die von den Teilnehmern zur Teilnahme an der Auktion zu tätigenden Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen.


§ 5 Ausschluss von der Teilnahme

Teilnehmer, die unrichtige Angaben zu § 4 tätigen oder die Bestimmungen zu § 3 verletzen, werden vom Veranstalter von der Teilnahme ausgeschlossen.


§ 6 Ablauf der Auktion

(1) Jeder Besucher der Plattform hat ab Beginn der Auktion bis zum 30.06.2022, 20:00 Uhr die Möglichkeit, das zum Zeitpunkt aktuelle Höchstgebot einzusehen.

(2) Besteht das Interesse mitzubieten, muss sich der Interessent registrieren und wird damit zum Teilnehmer. Die Registrierung an dieser Plattform ist kostenlos.

(3) Mit der Abgabe eines Gebots gibt der Teilnehmer seine Willenserklärung ab, den Auktionsgegenstand zu seinem Gebot zu ersteigern. Der Auktionsgegenstand wird „wie gesehen“ versteigert.

(4) Ist er zum Zeitpunkt des Auktionsendes der Höchstbietende, muss er den Auktionsgegenstand annehmen und den Geldbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Auktionsende an den Förderverein zahlen.

(5) Der Gewinner der Auktion wird persönlich, telefonisch oder postalisch informiert.

(6) Die Übergabe des Auktionsgegenstands erfolgt öffentlichkeits- und medienwirksam.

(7) Ein Umtausch des Auktionsgegenstands ist ausgeschlossen.

(8) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


§ 7 Haftungsbegrenzung

(1) Der Veranstalter ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, eine reibungsfreie Auktion sicherzustellen. Er schließt aber seine Haftung für Störungen im Rahmen der Auktion aus. Sollte es bei der Auktion zu technischen Störungen kommen (z.B. aus technischen Gründen die Abgabe eines Gebots nicht möglich sein), so wird zeitnah versucht, die Störungen zu beseitigen – allerdings hat dies auf das Auktionsende keinen Einfluss.

(2) Auf den Auktionsgegenstand gibt es keinen Gewähr- oder Garantieanspruch.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Auktionsgegenstands, die nach Übergabe an ein Versand- oder Transportunternehmen entstehen.


§ 8 Sonstiges

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Auktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.